Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von NEXSD AUTOMOTIVE INNOVATIONS GmbH, Georgsmarienhütte (nachfolgend SD genannt)

 

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit für Verbrauchsgüterkaufverträge im Sinne der §§ 474 ff. BGB,

1.1. Angebote von SD sind freibleibend

1.2. Bestellungen (Angebote) des Kunden sind bindend für 14 Tage. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung von SD innerhalb dieser Frist oder durch Erfüllung bzw. bei Werkverträgen durch Beginn der Werkleistung bzw. mit Entgegennahme des zu reparierenden Gegenstandes.

1.3. Zusatz- oder Ergänzungsvereinbarungen bedürfen, soweit nicht von vertretungsberechtigten Personen von SD getroffen, ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch SD.

1.4. SD hat keine im Vertrag nicht enthaltenen Zusagen gemacht und es sind auch keine anders lautenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen getroffen.

2. Liefertermin – Verzug - Schadensersatz wegen Nichterfüllung

2.1. Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit.

2.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist SD berechtigt,

a. bei einem geschlossenen Kaufvertrag nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung von 8 Tagen die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 25 % der Vertragssumme geltend zu machen;

b. bei einem geschlossenen Werkvertrag nach Fristsetzung von 8 Tagen zur Nachholung der Mitwirkungshandlung mit der gleichzeitigen Erklärung , das SD den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist vorgenommen wird, den Werkvertrag zu kündigen und ferner als Entschädigung nach § 642 BGB pauschal 25 % des Werklohns zu verlangen.

In jedem Fall ist dem Kunden das Recht, den Nachweis zu erbringen, der Schaden sei niedriger oder überhaupt nicht entstanden, nicht abgeschnitten.

3. Gefahrtragung

Bei Kaufverträgen trägt die Gefahr gem. §§ 446, 447 BGB der Kunde von dem Zeitpunkt an, an dem die Waren das Firmengelände von SD verlassen. Dies gilt auch, wenn die Kosten der Versendung von SD getragen werden oder Überbringer der Waren Mitarbeiter von SD sind. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Waren vom Gelände eines Kooperationspartners aus versandt werden.

4. Preise – Zahlungen - Verzinsung

a. Von SD genannte Festpreise sind nur verbindlich auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotsaufgabe für SD verfügbaren Informationen. Bei Ergänzung oder Veränderung der Angebotsunterlagen ist der Festpreis hinfällig. Die Bemessung der Vergütung erfolgt dann nach Arbeitszeit- und Materialverbrauch oder nach neuem Angebot von SD. Bei im Angebot genannten Richtpreisen erfolgt die genaue Preisermittlung nach Erledigung des Auftrags gemäß Arbeitszeit- und Materialverbrauch. Im Übrigen bleiben bei allgemeiner Veränderung der Fertigungskosten Preiskorrekturen vorbehalten.

b. Die Preise gelten in Euro ab SD ausschließlich Verpackung, netto ohne Mehrwertsteuer.

5. Gewährleistung
Die nachfolgenden Regelungen gelten nicht für Verbrauchsgüterkaufverträge im Sinne der §§ 474 ff BGB.

5.1. Bei Kaufverträgen beschränkt sich das Recht der Gewährleistung zunächst auf Nacherfüllung durch Reparatur durch SD. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertag zurücktreten.

Die vorgenannten Gewährleistungsansprüche setzen jedoch voraus, dass diese innerhalb von zwei Wochen von Nichtkaufleuten und innerhalb von 8 Tagen von Kaufleuten der SD gegenüber schriftlich gerügt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Gewährleistungsanspruch verwirkt.

5.2. Sofern vorstehend keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, gelten für Kaufleute im Übrigen die §§ 377, 378 HGB.

5.3. Sind gebrauchte Maschinen, Systeme, Anlagen und Einrichtungen Gegenstand des Kaufvertrages zwischen SD und dem Kunden, so ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne der §§ 474 ff. BGB handelt.

 

6. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche gegen SD sind, soweit leichte Fahrlässigkeit seitens SD vorliegt, auf den Betrag von 25 % der Vertragssumme, sofern der Kunde Nichtkaufmann ist, begrenzt. Ist der Kunde Kaufmann, wird ein Schadensersatzanspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SD oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SD beruht, wird durch diese Regelung ausdrücklich nicht begrenzt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. SD behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.

7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SD zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

7.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch SD gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen der §§ 491 ff., 499 ff. und 505 BGB Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch SD schriftlich erklärt wird.

Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

7.4. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt SD jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen SD und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von SD, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich SD, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann SD verlangen, dass der Kunde abgetretene Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für SD vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, SD nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt SD das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

7.6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, SD nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt SD das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für SD.

7.7. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde SD unverzüglich davon zu benachrichtigen und SD alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von SD erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum von SD hinzuweisen.

7.8. SD verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.

8.2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

8.3. Verzugszinsen berechnet SD mit 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Geschäften, an denen ein Verbraucher im Sinne des BGB nicht beteiligt ist. Ist ein Verbraucher im Sinne des BGB an dem Geschäft beteiligt, berechnet SD Verzugszinsen mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn SD eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

8.4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von SD nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort ist Georgsmarienhütte.

9.2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

9.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

10. Sonstiges

10.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

10.2. Bei Vergleichsverfahren oder Insolvenzen gilt das Aussonderungsrecht im Sinne von § 47 InsO an Waren und Erlös als vereinbart. Im Falle des Wiederverkaufs gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten.

10.3. Vor erfolgter Zahlung darf der Kunde die Ware an einen Dritten weder verpfänden noch sicherheitshalber übertragen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kaufgegenstand auf Verlangen von SD vom Kunden gegen Vollkasko zu versichern mit der Maßgabe, dass das Recht aus der Kaskoversicherung uns zusteht.

10.4. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.